Agentur für Arbeit / Jobcenter
Agentur für Arbeit
- Beratung und Vermittlung
- Berufsberatung: Alleinerziehende, die zum Beispiel nach einer Erziehungszeit wieder in den Beruf einsteigen wollen, können spezielle Beratungsangebote nutzen. Hier wird gemeinsam geschaut, welche Qualifikationen vorhanden sind und welche Weiterbildung oder Umschulung sinnvoll sein könnte.
- Vermittlung in Arbeit: Die Agentur für Arbeit unterstützt bei der Stellensuche, stellt Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern her und gibt Hinweise zu Jobbörsen, Bewerbungsstrategien oder Praktika.
- Finanzielle Leistungen
- Arbeitslosengeld I (ALG I): Wer die Anwartschaftszeit erfüllt (in der Regel mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten), kann bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf ALG I haben. Dies kann auch für Alleinerziehende relevant sein, wenn sie nach Elternzeit keine Anstellung mehr haben.
- Unterstützung bei Weiterbildung: Bei Bedarf kann die Agentur für Arbeit Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung fördern. Die Kosten für Kurse, Fahrtkosten oder notwendige Betreuungskosten für Kinder können (unter bestimmten Voraussetzungen) übernommen werden.
- Weiterbildung, Umschulung und Aktivierungsmaßnahmen
- Umschulungen und Weiterbildungen: Wenn die bisherige Ausbildung oder der Beruf nicht mehr ausreichen, um auf dem aktuellen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, kann eine Umschulung oder Weiterbildung gefördert werden.
- Aktivierung und berufliche Eingliederung (AVGS): Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können Alleinerziehende beispielsweise an Coachings oder Qualifizierungskursen teilnehmen. Diese Maßnahmen können auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zugeschnitten sein (z. B. zeitlich angepasste Angebote).
- Besondere Programme für Berufsrückkehrende
- Beratung für Berufsrückkehrer:innen: Die Bundesagentur für Arbeit bietet speziell zugeschnittene Beratungsangebote für Personen an, die nach einer längeren Familien- oder Pflegephase wieder ins Berufsleben einsteigen wollen. Gerade Alleinerziehende profitieren hier von Informationen zu Teilzeitmodellen, Weiterbildungsmöglichkeiten oder zu möglichen Kinderbetreuungsoptionen.
- Netzwerke und Anlaufstellen: Teilweise gibt es Kooperationen mit Bildungsträgern, Kommunen oder gemeinnützigen Organisationen, um Alleinerziehenden den Einstieg über Praktika, Teilzeitausbildungen oder geförderte Jobs zu erleichtern.
- Kinderbetreuungskosten während Maßnahmen
- Je nach Einzelfall und Maßnahme können über die Agentur für Arbeit auch Zuschüsse oder Übernahmen von Kinderbetreuungskosten erfolgen, wenn dies notwendig ist, um an Weiterbildungen oder Eingliederungsmaßnahmen teilzunehmen.
Jobcenter (Leistungen nach dem SGB II, „Bürgergeld“)
- Finanzielle Grundsicherung (Bürgergeld)
- Regelbedarf: Wer erwerbsfähig ist und nicht ausreichend eigenes Einkommen oder Vermögen hat, erhält (ggf. gemeinsam mit seinen Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft) das sogenannte Bürgergeld.
- Mehrbedarf für Alleinerziehende: Alleinerziehende haben Anspruch auf einen Mehrbedarf, der zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt wird. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl und dem Alter der Kinder.
- Eingliederungsleistungen
- Eingliederungsvereinbarung: Mit dem persönlichen Ansprechpartner oder der persönlichen Ansprechpartnerin im Jobcenter werden in einer Vereinbarung Schritte für den (Wieder-)Einstieg in Arbeit festgelegt (z. B. Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, Jobsuche).
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: Das Jobcenter kann Umschulungen, Weiterbildungskurse oder spezielle Coachings fördern. Gerade für Alleinerziehende gibt es oft Kurse und Programme, die auf ihre zeitlichen und familiären Bedürfnisse zugeschnitten sind (z. B. Teilzeit-Weiterbildungen, flexible Kinderbetreuungsarrangements).
- Unterstützung bei Kinderbetreuung
- Übernahme von Kinderbetreuungskosten: Wenn Alleinerziehende an Maßnahmen (z. B. Weiterbildung) teilnehmen oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können Kosten für die Kinderbetreuung (in Kitas, Horten, Tagespflege etc.) übernommen oder bezuschusst werden.
- Organisation von Betreuungsplätzen: Einige Jobcenter arbeiten eng mit lokalen Einrichtungen zusammen, um die Suche nach Betreuungsplätzen zu erleichtern.
- Aufstockungsleistungen
- Ergänzendes Bürgergeld (ehemals „Aufstocken“): Sind Alleinerziehende berufstätig, reicht das Einkommen jedoch nicht, um den Lebensunterhalt zu decken, können sie ergänzend Bürgergeld beziehen. Dies gilt auch, wenn jemand in Teilzeit arbeitet und das Gehalt zu niedrig ist, um sämtliche Kosten zu tragen.
- Wohnkosten und Unterhaltsvorschuss
- Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU): Das Jobcenter übernimmt (in angemessenem Rahmen) Miet- und Heizkosten.
- Antrag auf Unterhaltsvorschuss: Zwar ist der Unterhaltsvorschuss keine Leistung des Jobcenters selbst, jedoch werden Alleinerziehende oft beraten, ob ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt gestellt werden kann. Dies wirkt sich ggf. auf die Höhe der Leistungen nach dem SGB II aus.
- Zusätzliche Einzelfallhilfen
- Für Anschaffungen (z. B. Erstausstattung der Wohnung oder Schwangerschafts- und Babyerstausstattung) können einmalige Leistungen beantragt werden.
- Je nach Kommune und Fördertopf gibt es zudem individuelle Unterstützungsangebote (z. B. Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, etc.).
Wichtige Hinweise für Alleinerziehende
- Kombination von Leistungen: Oft ergeben sich Kombinationen aus Leistungen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. Beispielsweise kann ein Alleinerziehender zunächst ALG I beziehen und dann, wenn der Anspruch darauf ausläuft oder nicht ausreicht, Leistungen des Jobcenters in Form von Bürgergeld erhalten.
- Beratung vor Ort: Da viele Angebote regional variieren und ggf. besondere Programme oder Projekte für Alleinerziehende existieren, ist es sinnvoll, mit dem örtlichen Jobcenter bzw. der örtlichen Agentur für Arbeit in Kontakt zu treten.
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Sowohl die Agentur für Arbeit als auch die Jobcenter können helfen, passende Kinderbetreuungsmodelle und flexible Arbeitszeitmodelle zu finden oder dies in der Beratung zu berücksichtigen.
Zusammenfassung
- Agentur für Arbeit: Schwerpunkt auf Arbeitsvermittlung, Beratung zur Berufsorientierung, Weiterbildung und Umschulung sowie finanzielle Leistungen (ALG I). Darüber hinaus gibt es Unterstützung für Berufsrückkehrer:innen und Förderungen für Kinderbetreuung während Weiterbildungsmaßnahmen.
- Jobcenter: Zuständig für das Bürgergeld (Grundsicherung), Mehrbedarfsregelungen für Alleinerziehende, Übernahme von Wohn- und Heizkosten, Kinderbetreuungszuschüsse während Eingliederungsmaßnahmen sowie die Förderung von Weiterbildung und Arbeitssuche (inkl. Coachings, Teilzeit- und Umschulungsprogramme). Darüber hinaus erfolgt eine individuelle Fallberatung zu Unterhaltsvorschuss, Aufstockungsmöglichkeiten und weiteren Hilfen.
Alleinerziehende profitieren dabei insbesondere von zusätzlichen finanziellen Leistungen (Mehrbedarf), einer angepassten Beratung (z. B. Teilzeitmodelle) sowie möglicher Übernahme von Kinderbetreuungskosten. Um die passenden Unterstützungsangebote zu finden und zu beantragen, ist eine persönliche Beratung bei der Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter empfehlenswert.